Führerscheinklassen
Alles, was du über die verschiedenen Führerscheinklassen
wissen musst – von PKW bis LKW.
Starte hier deine Reise zum Führerschein!
Führerscheinklassen
Hier findest du Informationen zu deiner Führerscheinklasse.
Gehe unten auf ,,Erfahre mehr‘‘ und finde heraus was zu dir passt.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Für verbindliche Auskünfte empfehlen wir, stets die jeweils
gültigen gesetzlichen Regelungen zu konsultieren.
Krafträder
Mofa - AM - A1 - A2 - A
PKW
B – B197 - B78 - BE – B96
LKW
BUS
Land/ Forstwirtschaft
Flurfördermittel

Krafträder
MOFA
- Ab 15 Jahren
- Maximale Geschwindigkeit 25 km/h
AM
- Ab 15 Jahren
- Maximale Geschwindigkeit 45 km/h
(maximaler Hubraum 50 cm³).
A1
- Ab 16 Jahren
- Ungefähre Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
(maximaler Hubraum 125 cm³).
A2
- Ab 18 Jahren
- Mit Vorbesitz ist eine verkürzte Ausbildung möglich
Leistung auf 48 PS begrenzt
A
- Ab 24 Jahren
- Mit Vorbesitz ist eine verkürzte Ausbildung ab 20 Jahren möglich
- A80: Direkteinstieg ab 21 Jahren mit Leistungsbegrenzung in den ersten 2 Jahren
- Keine Leistungs- oder Geschwindigkeitsbegrenzung

PKW

Alle hier aufgeführten Klassen sind mit 17 oder 18 Jahren möglich.
B
- Ab 18 Jahren. Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF17)
Ausbildungsoptionen:
- Schaltgetriebe: Ausbildung und Prüfung mit Schaltwagen.
Mit der Klasse B ist auch das Fahren mit Anhänger möglich
B197
- Hybrid (B197) : Ausbildung mit Schalt- und Automatikfahrzeug, Prüfung mit Automatik
B78
- Automatik: Ausbildung und Prüfung mit Automatikfahrzeug
BE
- Ab 18 Jahren (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren)
- Fahrzeugkombination aus Fahrzeug + Anhänger bis 7.000 kg zulässige Gesamtmasse
B96
- Ab 18 Jahren (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren)
- Fahrzeugkombination aus Fahrzeug + Anhänger bis 4.250 kg zulässige Gesamtmasse

LKW

Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B
C1
- Ab 18 Jahren
- Fahrzeuge bis 7.500 kg zulässige Gesamtmasse (bezieht sich auf das ziehende Fahrzeug)
C1E
- Ab 18 Jahren
- Fahrzeugkombinationen bis 12.000 kg zulässige Gesamtmasse (bezieht sich auf das ziehende Fahrzeug und den Anhänger)
C
- Ab 21 Jahren
- Ab 18 Jahren im Rahmen einer Berufsausbildung
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7.500 kg (bezieht sich auf das ziehende Fahrzeug)
CE
Finanzierung möglich über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Informiere dich bei uns!
- Ab 21 Jahren
- Ab 18 Jahren im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer möglich
- Fahrzeugkombinationen bis 40.000 kg zulässige Gesamtmasse (ziehendes Fahrzeug und Anhänger)

BUS

Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B
D1
- Ab 21 Jahren
- Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und maximal 16 Fahrgastplätzen (ohne Fahrer)
- Maximale Fahrzeuglänge: 8 Meter
D1E
- Ab 21 Jahren
- Fahrzeugkombinationen der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
D
Finanzierung möglich über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Informiere dich bei uns!
- Ab 24 Jahren
- Ab 18 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen möglich
- Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen (ohne Fahrer)
DE
- Ab 24 Jahren
- Ab 18 Jahren im Rahmen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer möglich
- Fahrzeugkombinationen der Klasse D mit Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse

Land/ Forstwirtschaft
L
- Ab 15 Jahren
- Maximale Geschwindigkeit 40 km/h
- Mit Anhänger: bis 25 km/h
T
- Ab 16 Jahren
- Bis zum 16. Lebensjahr beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 40 km/h bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit).
- Geschwindigkeit: ab 18 Jahren bis maximal 60 km/h bbH.

Flurfördermittel
Stapler
Finanzierung möglich über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Informiere dich bei uns!
- Ab 18 Jahren
- Die Ausbildung kann bereits ab 16 Jahren begonnen werden, jedoch darf der Gabelstapler noch nicht selbstständig geführt werden.
Welche Ausbildung ist die richtige für dich?
Unser Team berät dich persönlich, um die passende Ausbildung für deine berufliche Situation zu finden.
